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FAQ & Tipps


Vor dem Aufenthalt

Die Kurse für das jeweils neue akademische Jahr beginnen an den italienischen Universitäten im Oktober (meistens in der ersten oder zweiten Woche). Die ausgefüllten Bewerbungsformulare müssen bis Anfang Februar desselben Jahres bei den zuständigen FachkoordinatorInnen eingegangen sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Menüpunkt "Bewerbung".

Ja, auch andere Institute der Fakultät für Philologie und andere Fakultäten haben Erasmus-Programme mit italienischen Hochschulen. Wenn Sie sich bei mehreren Stellen bewerben und mehrere Plätze angeboten bekommen, sollten Sie sich für einen Platz entscheiden und die anderen absagen, um diese für andere Studierende frei zu machen.

Grundsätzlich gibt es an italienischen Hochschulen keine Zwei-Fach-Bachelor- bzw. -Masterstudiengänge. Sie werden vom Romanischen Seminar als StudentInnen der romanischen Philologie Italienisch nach Italien geschickt, was es Ihnen ermöglicht, ohne die Zahlung von Studiengebühren romanistische und affine Veranstaltungen an Ihrer Gasthochschule zu besuchen. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass viele unserer Studierenden auch Veranstaltungen in ihrem zweiten Fach belegen können. Deshalb kann ein Kriterium bei der Auswahl der Universität in Italien sein, ob diese Universität Ihr zweites Fach anbietet.

Die Höhe der Mobilitätszulage für Länder in der Ländergruppe 1 beträgt 2024/2025 ca. 600 Euro pro Monat (+ 150€ bei Erasmus-Praktikum). Der Bescheid über die Summe für das kommende akademische Jahr wird vom Akademischen Auslandsamt jeweils etwa im August versendet. Das Geld wird in zwei Raten ausgezahlt (80% + 20%). Da Sie etwas früher vor dem Semesteranfang ankommen werden, wäre es vernünftig ca. 1500 € gespart zu haben, damit Sie z.B. die Kaution bezahlen können, Lebensmittel kaufen usw. bis die erste Zahlung überwiesen wird.

So lang wie möglich (maximal 12 Monate). Je länger Sie ins Ausland gehen, desto mehr lernen Sie und nehmen Sie am Leben des Gastlandes teil.

Informieren Sie sich rechtzeitig auf der Homepage Ihrer jeweiligen Gasthochschule über das Kursangebot. Wählen Sie die Kurse, die in Ihren persönlichen Studienverlaufsplan passen und dann nach Ihrer Rückkehr in Bochum auch anerkannt werden können. Vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes müssen Sie das Online Learning Agreement ausfüllen, das Sie vor Ort jedoch noch verändern können. Weitere Informationen hier.

Die Kurse an den italienischen Universitäten beginnen in der Regel Anfang Oktober. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage Ihrer jeweiligen Gastuniversität. Falls Sie in einem Wohnheim wohnen möchten, melden Sie dies bitte bei Ihrer Gasthochschule rechtzeitig an (am besten vor Mitte Mai für das nächste Wintersemester).
Generell empfiehlt sich die Anreise zwischen dem 1. und 15. September für das Wintersemester und im Februar/März für das Sommersemester.


Während des Aufenthaltes

ja. Seit dem Studienjahr 2015/16 sind die Studierenden der RUB für den Erhalt des ERASMUS Studienstipendiums dazu verpflichtet Leistungen zu erbringen. Es müssen Kurse im Umfang von 15 bis 30 ECTS pro Semester auswählen und belegen, die im Learning Agreement eintragen werden.

Bevor wir Ihnen sagen, dass eine Verlängerung generell möglich ist, möchten wir Sie dahingehend beraten, den Aufenthalt von vornherein so lang wie möglich anzulegen. Dennoch: Generell ist eine Verlängerung möglich. Sie benötigen hierzu allerdings zunächst die Erlaubnis Ihrer Gastuniversität vor Ort. Danach stellen Sie einen formlosen Antrag auf Verlängerung bei Ihrem Programmbeauftragten der RUB. Darin sollten Sie kurz begründen, warum eine Verlängerung des Aufenthaltes für Ihr weiteres Studium sinnvoll ist (spezielle Kurse, Forschungsprojekte etc.). Zudem ist es wichtig, den International Office der RUB zu kontaktieren, um zu erfragen, ob noch genügend Gelder für die Bewilligung Ihres Antrages zur Verfügung stehen.


Nach dem Aufenthalt

Bitte laden Sie zunächst das Formular zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen herunter (hier) und füllen Sie es aus. Mit diesem Formular, den Kopien Ihres Transcripts of Records und/oder Scheinen und Hausarbeiten gehen Sie bitte in die Sprechstunde von Herrn Le Provost. Ihr Antrag auf Anrechnung wird bearbeitet und Sie werden ebenso eine Beratung bekommen, falls es zur Anrechnung einiger Kurse Unsicherheiten geben sollte. Für Fragen zur Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland ist Herr Le Provost zuständig.


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